- Berufsbildungsförderung
- 1. Rechtsgrundlage: Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) i.d.F. vom 12.1.1994 (BGBl I 79) m.spät.Änd.- 2. Inhalt: a) Durch Berufsbildungsplanung sollen die Grundlagen für eine abgestimmte und den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen entsprechende Entwicklung der beruflichen Bildung (⇡ Berufsbildung) geschaffen und ein bes. Beitrag zu einer in Angebot und Nachfrage möglichst ausgeglichenen Ausbildungsplatzlage geleistet werden; jährlich ist ein ⇡ Berufsbildungsbericht vom zuständigen Bundesminister über die Entwicklungen der beruflichen Bildung vorzulegen. Ferner wird zur Planung und Ordnung der Berufsbildung eine Bundesstatistik durchgeführt.- b) Zur Durchführung von Aufgaben der Berufsbildung wurde ein ⇡ Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) errichtet.- Vgl. auch ⇡ Ausbildungsförderung.
Lexikon der Economics. 2013.